[1320]...
[1320]
[Gräflicher Orlamündischer hof bey S(anct) Martin intra an die Stadt erkauft.]
[Erffurter helfen Eckartsberge erobern.]
[Ertzb(ischof Ma[.]tias von Meintz.]
[1321.]
[Rassenburg]
-gel an dem Kauffer oder Verkauffer, daß sie ihm sein recht nicht geben, so ist er ohne Schuld.
VI. Der Rath soll ein ieglich Gebaw, davon schaden geschehen mag, heißen abthun. Thut es der Mann nicht, der darzu ermahnt wird, u(nd) geschieht Schade du[rch] solch sein gebaw, soll er ihn ersetzen.
VII. Also soll es auch gehalten werden mit einem Roß oder Thiere, dadurch schaden geschehen mag.
Das Jahr drauf kauffte der Rath Frawen Mechthilden, Graf Hermans zu Orlamünden Witwen u(nd) ihrem Sohne Graf Friedrichen, mit seines Br[u]ders Graf Otten, Frawen Mechthilden Graf Dietrichs zu Honstein Witw[e] u(nd) ihrer Schwester Fraw Sophien willen, ihren gräflichen Hof, in S(anct) Martins intra Pfarr gelegen, ab, und gab ihnen davor 100. Marck, 1. Loth. Also sahen die Erffurter ie länger ie mehr drauf, daß sie der außwertigen Gr[a]fen u(nd) Herrn güter in der Stadt durch billigmäßige Mittel von ihnen weg, u(nd) an die Stadt brachten, welche sie denn ihren bürgern, die darna[ch] gemeiner Stadt recht darvon thun, u(nd) die Einwohner der Cämmerey stärckt[en,] musten verkauffen. Aldieweil auch ihnen auf ihren reißen gen Naumbu[rg] manch unglück durch etliche räuber angethan ward, so sich auf dem Schloß E[ck]hartberge aufhielten, klagten sie es bey den Marggrafen. Der warnte erst de[n] Inhaber des Schloßes, (der war ein Ritter, hieß Herr Beringer von Scheid[un]gen,) daß er seinen leuten das rauben einlegen solte, denn es ja einen Ritt[er] nicht anstehen wolte, daß er sie ließ sich von Stegreiff zu nehren. Weil er aber nichts drauf gab, ließ er die Erffurter ausziehen, legte sich selbst mit seinem u(nd) ihrem Volck vor Eckardsberge, und zog zwar, weil das Schloß ho[ch] lag, und nicht bald wolte aufgegeben werden, vor seine Person wieder aus dem läger weg. Der von Scheidingen, alß er hörte, er were nicht mehr zu gegen, dacht[e] er nun zu gewinnen; schrieb es seinen leuten, deutete es ihnen an, er wolte ihnen zu Hülffe kommen: fiel auf des Nachts ins Läger, u(nd) die er überrumpelte, machte er nieder. Die Erffurter aber auf der Wache machten lerm gesch[win]de, u(nd) traffen auf die Feinde mit den Fürstlichen, daß ihrer viel ümbkamen, u(nd) kaum der von Scheidingen selbst davon, u(nd) in das Schloß kam mit sein[en] freunden. Dieweil sie aber an Proviant mangel hatten, baten sie bey d[es] Marggrafen Officirern ümb freyen Abzug, den sie auch von ihnen erlangten[.] Der Marggrafe aber ward darauf unwillig, daß er nur das Schloß haben solte, u(nd) die nicht auch zugleich, die drinnen lagen.
Zu Meintz gieng Erzbischoff Peter mit todt ab: an deßen stelle zwar Erzbischoff Balduin von Trier von den Thumherren berufen, vom Pabst Johanne XXII. abe[r] verworffen, hingegen ein Benedictiner Mönch, nahmens Matthias erwehlet ward. Hochermeldeter Marggrafe aber zog folgendes jahrs 1321. mit hülff[e] der Erfurter, Mül- und Northäußer vor das feste Schloß Raßenburg, u(nd) zerstörte es, die Vögel aber waren außgeflogen, so darinn waren gewesen[.]